Diese Webseite verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf diese Webseite zu analysieren. Außerdem werden Informationen zu Ihrer Verwendung dieser Webseite an Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weitergegeben. Diese Partner führen diese Informationen möglicherweise mit weiteren Daten zusammen, die Sie ihnen bereitgestellt haben oder die sie im Rahmen Ihrer Nutzung der Dienste gesammelt haben.

Datenschutzerklärung und -hinweise

Schadstoffe

Nitrosamine

Nitrosamine und deren Vorstufen, sogenannte nitrosierbare Stoffe, gelten als krebserregend und haben in Spielzeugen nichts zu suchen. Da sie im Herstellungsprozess von Naturkautschuk grundsätzlich in Spuren entstehen können, gelten für Luftballons entsprechende gesetzliche Grenzwerte.

Grenzwerte

  • Nitrosamine: 0,05 mg/kg Ballon
  • Nitrosierbare Stoffe: 1,0 mg/kg Ballon

Die Produkte der Firma Karaloon unterschreiten diese Grenzwerte sicher und werden regelmäßig einer freiwilligen Produktüberwachung durch den SGS Fresenius und andere akkreditierte Prüfinstitute unterzogen.

Phthalate in Spielzeug

Phthalate werden als Weichmacher in PVC-Produkten eingesetzt. Sie können mit der Zeit durch Hautschweiß oder Speichel aus dem Material herausgelöst und über Haut, Mund und Atmung aufgenommen werden. In Luftballons werden derartige Weichmacher grundsätzlich nicht eingesetzt, da diese nicht aus PVC, sondern aus Naturkautschuklatex hergestellt werden.

PAK in Luftballons

Oft werden wir gefragt, ob unsere Ballons sogenannte PAK enthalten. Die Antwort: Unsere Ballons unterschreiten die gesetzlichen Grenzwerte für polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK- Kategorie 2) sicher. PAK gelten als gesundheitsschädlich und stark krebserregend, weshalb wir hierauf besonderen Wert legen.

REACH und Luftballons

REACH ist die EU-Verordnung zum Chemikalienrecht (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals). Sinn dieser Verordnung ist es, die Einfuhr gefährlicher Stoffe in die Europäische Union zu bewerten, zu beschränken beziehungsweise zu verhindern – zum Schutz von Mensch und Umwelt. Luftballons gelten nicht als Stoffe, sondern als Erzeugnisse im Sinne von REACH. Unsere Produkte erfüllen die diesbezüglichen Anforderungen.

Sonstige Schadstoffe

Neben Nitrosaminen, Phthalaten und PAK werden unsere Luftballons regelmäßig auf ein breites Spektrum weiterer Stoffe geprüft:

Unsere Produkte unterschreiten die jeweils geltenden gesetzlichen Grenzwerte oder Empfehlungen sicher und werden hierzu regelmäßig durch unabhängige Prüfinstitute wie SGS Fresenius kontrolliert.