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Datenschutzerklärung und -hinweise

Entflammbarkeit und Ballons

Luftballons bestehen aus Naturkautschuklatex und unterliegen als Spielzeug den europäischen Spielzeugnormen EN 71 ff. Die Entflammbarkeit von Spielzeug ist in der EN 71-2 geregelt.

In dieser Norm sind allgemeine Anforderungen an die Entflammbarkeit festgelegt. Für besondere Spielzeuge wie Bärte, Schnurrbärte, Masken oder Perücken sind darüber hinaus gesonderte Anforderungen definiert.

Der Luftballon unterliegt hinsichtlich dieser Norm nur den allgemeinen Anforderungen an die Entflammbarkeit. Unsere Luftballons entsprechen den Anforderungen dieser Norm.

Oft werden wir nach der Schwerentflammbarkeit unserer Ballons gemäß Brandklasse B1 gefragt. Diese Brandklasse stammt jedoch aus der Norm DIN 4102 für Baustoffe und Bauteile:

Generell sind Latex- und Folienballons entflammbar, fallen aber nach unserer Auffassung nicht unter die DIN 4102. Gegebenenfalls sind Auflagen bei Veranstaltungen mit den örtlichen Behörden und Feuerwehren abzuklären.